Siegelrechtewahl

  Was ist eine Siegelrechtewahl und warum ist diese notwendig?

 
Siegel dienen der Kennzeichnung von öffentlich errichteten Urkunden. Das Siegel als Bild verkörpert im öffentlichen Recht den beauftragten Treuhänder, also die Institution, die das öffentliche Interesse vertritt. Urkunden mit einem solchen Siegel werden deshalb auch als errichtete öffentliche Urkunden bezeichnet.
Es versteht sich von selbst, daß jene Siegelführer mit der entsprechender Legitimation, also den dazu gehörigen Rechten, ausgestattet sein müssen. Nur die einvernehmlich positive Akzeptanz der Gemeindemitglieder ausgedrückt durch eine gemeinschafliche Willenserklärung mit Hilfe eines Referedums kann diese Rechte erzeugen.
 

  Welche Rechtsgrundlagen gelten im Zusammenhang mit der Siegelrechtewahl?

 

Unsere Rechtsbeziehungen innerhalb von Gemeinden und ihren Mitgliedern bedarf schon seit Urzeiten die Aufzeichnung dieser Rechtsgeschäfte. Dies gilt insbesondere wenn jemand im fremden Namen, also nicht in seinem eigenen Namen, gegenüber Anderen auftritt. ...

 

  Welche Siegel werden gewählt?

 

Ein Referendum über Siegelrechte hat immer auch gleichzeitig einen territorialen Bezug. Jeder muß wissen, wo ein derartiges Siegel Gültigkeit hat. Somit kann im Kontext eines solchen Referendums über Siegel einer Gemeinde aber auch über weitere Verwaltungsterritorien abgestimmt werden.
In Sachsen können es

 

  • Gemeindesiegel,
  • Siegel der Amtshauptmannschaften oder
  • Siegel der Kreishauptmannschaften sein.

 

Diese Aufzählung hier ist jedoch nicht als vollständig zu betrachten, da auch die Anwendungsfälle zu öffentlichen Urkunden zwar bestimmt ist, aber eben nie abschließend geregelt werden kann.

 

  Wer erhält mit der Siegelrechtewahl die Rechte an den Siegeln?

 

Die Siegelrechte aus einem entsprechenden Referendum erhält immer derjeninge, der mit dem höchsten Rechten ausgestattet ist, um das Öffentliche Interesse zu vertreten. In der Regel wird durch die Rechtegeber (Souverän) bestimmt, wer dies sein soll. Für eine Gemeinde ist es beispielsweise der Gemeindevorstand bestehend aus den Gemeinderäten, in Städten sind es die Stadtverordneten mit Ihren gewählten Stadträten und Bürger- oder die Oberbürgermeister. Ihnen obligt es, diese Siegelrechte klug einzusetzen, um das öffentliche Interesse konsequent umzusetzen.

 

 

 
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