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Was ist oder sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter"?

Da sich Hierzulande einige unserer Mitmenschen in Wohlgefallen zurück lehnen und dieses Thema mit lächelnder Ignoranz behandeln, weil es klar zu sein scheint, was damit gemeint ist, analysieren wir zunächst diese Begrifflichkeiten. Glaubt man beispielsweise der Drucksache 17/19803 des Bayrischen Landtages, ist diese Wortschöpfung und ihr juristischer Inhalt ihrem Ursprung nach eine Definition des Bundes und der Länder.

Die Behörden des "Bundes" und der "Länder" haben sich nachfolgende Definition ausgearbeitet:

Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.

(Quelle: Seite 2 der Drucksache 17/19803 des Bayerischen Landtags)

Menschen, die so durch Behörden klassifiziert werden, begehen demnach mutmaßlich Verstöße gegen die hier noch zu analysierende Rechtsordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung.

 

Die Rechtsordnung:

Diese soeben genannte Rechtsordnung impliziert schon durch ihre namentliche Bezeichnung und deren Bestandteile, dass es hier um Rechte geht und diese eine darin bestehende Ordnung haben müssten.

Bemüht man WIKIPEDIA hierzu erhält man:

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (abgekürzt: fdGO oder FDGO, oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber. Sie bezeichnet demnach die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit."

Demnach ist die freiheitliche demokratische Grundordnung ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt. Bemüht man WIKIPEDIA hierzu abermals erklärt sich dieser Zusammenhang mit:

"Als Gemeinwesen werden in der allgemeinen Begriffsverwendung alle Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens bezeichnet, die über den Familienverband hinausgehen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ihrem Online-Lexikon wie folgt:

In unserer Verfassung wird zweimal der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung verwendet [Art. 18, Art. 21(2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien [Art. 20 GG] und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen. ...

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen konstatiert auf seiner Webseite die freiheitliche demokratische Grundordnung mit:

Die Grundsätze der Demokratie in Deutschland wurden 1952 vom Bundesverfassungsgericht als „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) formuliert und festgeschrieben. Die fdGO umfasst die grundlegenden Werte und Prinzipien der Demokratie, die absolut unerlässlich und unumstößlich sind. ...

und

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aus der totalitären Erfahrung des Nationalsozialismus heraus zur Demokratie bekannt und sie als ihre Staatsform im Grundgesetz festgelegt. Die fdGO bildet den Kern des Grundgesetzes. Sie ist aber nicht gleichzusetzen mit den gesamten Regelungen der Verfassung.

und

Mit der fdGO verbindet sich die Vorstellung einer wehrhaften Ordnung. Sie ist ihren Feinden nicht schutzlos ausgeliefert, wie dies bei der Weimarer Verfassung der Fall war. ...

Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert die freiheitliche demokratische Grundordnung so:

Damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze.

Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil des Verbotsprozesses gegen die rechtsextremistische „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) vom 23. Oktober 1952 die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) als eine Ordnung definiert, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ (BVerfGE 2, 12 )"

(Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen)

 

Der viel zitierte Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, was unschwer zu erkennen ist, nach diesen Definitionen, die Beschreibung eines "gerechten Staates". Lassen wir hierzu auch die Wissenschaft der Psychologie über die Natur des Menschen zu Wort kommen.

Dr. Jr. MD Lyle H. Rossiter schreib dazu in seiner Arbeit "DIE LIBERALE AGENDA - Die psychologischen Ursachen von politischem Wahnsinn", erschienen in Deutschland im Juni 2018:

Angesichts der Natur des Menschen als autonom Handelnder und freiwilligem Kooperator müssen Menschen, wenn sie in Frieden und Freiheit nach Glück und Wohlstand streben wollen, nach gewissen Grundregeln leben, die Eigentum und Verträge schützen, und müssen nur eine begrenzte Kontrolle einer begrenzten Regierung über begrenzte gemeinsame Güter zulassen.

Demnach ist ein Staat dann gerecht, wenn die Regeln, die er begründet, mit der Natur des Menschen im Einklang stehen und sein bipolares Bedürfnis nach Freiheit, selbstständigem Handeln und einvernehmlicher Zusammenarbeit schützt.

Dr. Jr. MD Lyle H. Rossiter definiert die vernünftige gerechte Gesellschaftsordnung und ihre Werte nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten wie folgt:

  • Die gerechte Gesellschaftsordnung achtet die Souveränität des Einzelnen, indem sie sein Recht anerkennt, sein eigenes Leben zu führen, da sie würdigt, dass alle Individuen durch eine Ethik der freiwilligen Zusammenarbeit in die Gemeinschaft eingebunden sind;

  • Die gerechte Gesellschaftsordnung respektiert die Freiheit des Einzelnen, da sie ihn verpflichtet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und die Risiken seines Handelns zu tragen; sie greift nicht in seine Freiheiten ein und versucht weder, ihn vor sich selbst zu schützen noch ihn für seine eigenen Fehler zu entschädigen, indem ihm etwas gegeben wird, was anderen weggenommen wurde;

  • Die gerechte Gesellschaftsordnung respektiert die Rechte des Individuums auf Wiederherstellung, gerechte Entschädigung und den Zugang zu fremdem Eigentum im Notfall;

  • Die gerechte Gesellschaftsordnung respektiert den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz als Hindernis für politische Manipulationen; sie nimmt nicht einige von den gesetzlichen Bestimmungen aus und gewährt anderen keine politischen Gefälligkeiten;

  • Die gerechte Gesellschaftsordnung verlangt verfassungsrechtliche Grenzen auf allen Regierungsebenen, um zu verhindern, dass sie die natürlichen Rechte des Menschen verletzen; sie entziehen keinem Menschen das Eigentum an seinem Leben, seiner Freiheit oder seinem Besitz durch eine Politik der Zwänge.

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