2022-05-18 Ansässigkeit und wesentlicher Wohnsitz

Die Staatliche Wahlkommission Sachsen gibt hiermit bekannt, daß die Möglichkeit zur Bewirkung der Eintragung in die Wahlliste der örtlichen Wohnsitzgemeinde nach wie vor möglich ist.

Die Wahlkommission weist hiermit nochmals auf
die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl hin.

Neben der sächsischen Staatsangehörigkeit und dem vollendetem 25. Lebensjahr ist die Ansässigkeit im Gemeindebezirk oder der wesentliche Wohnsitz eine wichtige Voraussetzung für die Stimmberechtigung. Für den Domizilwillen in einer staatlichen Gemeinde ist es erforderlich, daß Sie Ihren Wohnsitz für sich selbst sowie für die mit Ihnen dort wohnenden Kinder beim Königlich Sächsischen Gemeinde­verbund anmelden. Das entsprechende Formular finden Sie über die nachfolgende Verbindung.

Anmeldung des Wohnsitzes im Königlich Sächsischen Gemeindeverbund

Der Vorstand der
Wahlkommission Sachsen

 

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