2022-05-18 Ansässigkeit und wesentlicher Wohnsitz
Die Staatliche Wahlkommission Sachsen gibt hiermit bekannt, daß die Möglichkeit zur Bewirkung der Eintragung in die Wahlliste der örtlichen Wohnsitzgemeinde nach wie vor möglich ist.
Die Wahlkommission weist hiermit nochmals auf die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl hin.
Neben der sächsischen Staatsangehörigkeit und dem vollendetem 25. Lebensjahr ist die Ansässigkeit im Gemeindebezirk oder der wesentliche Wohnsitz eine wichtige Voraussetzung für die Stimmberechtigung. Für den Domizilwillen in einer staatlichen Gemeinde ist es erforderlich, daß Sie Ihren Wohnsitz für sich selbst sowie für die mit Ihnen dort wohnenden Kinder beim Königlich Sächsischen Gemeindeverbund anmelden. Das entsprechende Formular finden Sie über die nachfolgende Verbindung.
Anmeldung des Wohnsitzes im Königlich Sächsischen Gemeindeverbund
Der Vorstand der
Wahlkommission Sachsen